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Baufelder im BA 1.1

Nach einer zwischen dem Markt Giebelstadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geschlossenen Rahmenvereinbarung wurde für den Bauabschnitt (BA) 1.1 parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ein Bebauungsplan aufgestellt, der als Nutzungsart Gewerbe vorsieht.

Nach dem Bebauungsplan werden Gewerbebetriebe aller Art zugelassen. Insbesondere werden zugelassen:

  1. Lagerhäuser, Lagergebäude und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folgen haben können,
  2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
  3. Tankstellen,
  4. Sportanlagen. 

In Teilbereichen sind zusätzlich Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig, soweit sie dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundlfäche und Baumase untergeordnet bleiben. Aufbauend auf die Rahmenvereinbarung wurde für den BA 1.1 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Marktgemeinde Giebelstadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geschlossen. Die Baufelder im BA 1.1 sind weitestgehend erschlossen (Wasser/Kanal/Straße). Die Baufelder im BA 1.1 mit Bestandsgebäuden weisen eine typische militärische Bebauung mit Reperaturwerkstätten, Motor-Pool, Versorgungsgebäuden, Verwaltungsgebäuden, Mannschaftsunterkunftsgebäude und Freizeiteinrichtungen auf. Grundstücksinformationen (z. B. Lage, Größe usw.) zu den einzelnen Baufeldern entnehmen Sie bitte den jeweiligen Grundstücksdatenblättern, die in nachstehender Auflistung heruntergeladen werden können.